Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen mit dem Auslandsnachrichtendienst Bundesnachrichtendienst (BND), dem Inlandsnachrichtendienst Bundesamt für Verfassungsschutz(BfV) und dem bundeswehrzugehörigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) drei Nachrichtendienste des Bundes. Daneben sind in jedem Bundesland Verfassungsschutzbehörden der Länder als lokale Inlandsnachrichtendienste eingerichtet. In Deutschland werden die Dienste offiziell stets als Nachrichtendienst, nicht als Geheimdienst bezeichnet.
Im zivilen Bereich haben ferner das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie die Zentralstelle für Information und Kommunikation der Bundespolizei (bis zum 30. Juni 2005 hieß die Bundespolizei Bundesgrenzschutz) nachrichtendienstliche Aufgaben.
Ein ehemaliger Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland ist der Friedrich-Wilhelm-Heinz-Dienst, der von 1950 bis 1956 bestand.
Weil Nachrichtendienste durch ihre verdeckte Informationsgewinnung und -auswertung in das Grundrecht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, bedarf ihre Tätigkeit wegen des Gesetzesvorbehalts einer formalgesetzlichen Grundlage. Es bestehen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst, das MAD-Gesetz und dasBundesverfassungsschutzgesetz. Die Länder haben für die Landesämter für Verfassungsschutz eigene Rechtsgrundlagen geschaffen.
Um Geheimpolizeiapparaten wie denen im nationalsozialistischen Deutschen Reich oder der DDR vorzubeugen, dürfen heutige deutsche Nachrichtendienste weder exekutive Maßnahmen nach dem Polizeirecht gegenüber dem Bürger treffen, noch andere Behörden im Rahmen der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie gemäß des eigenen Aufgabenkataloges rechtlich selbst nicht befugt sind (z.B. § 8 III BVerfSchG, § 2 III BNDG, § 4 II MAD-Gesetz). Die allgemeinen Regelungen zur Amtshilfe bleiben hiervon unberührt (Art.35 I GG i.V.m. §4 ff VwVfG). Die §§ 17 bis 26 BVerfSchG regeln den Erkenntnisaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und anderen Behörden, die für den BND und den MAD teilweise entsprechend gelten. Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei erscheint erstmals im Polizeibrief der Alliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949. Mit der Gründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde eine Aufteilung von Befugnissen zwischen Nachrichtendienst und Polizei vorgesehen, die imTrennungsgebot festgehalten ist (BVerfGE 97, 198, 217; BVerfGE 100, 313, 369 f.) . Kritiker sehen in den Reformen des BKA-Gesetzes jedoch eine Aufweichung dieses Grundsatzes, da polizeiliche Maßnahmen zur Extremismus- und Gefahrenabwehr im Vorfeld exekutiver Maßnahmen immer stärker den präventiven Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden tangieren. Hier kann sich das Legalitätsprinzip der Polizeibehörden teilweise in Richtung des Opportunitätsprinzips der Verfassungsschutzbehörden verschieben. Das klassisch verstandene Trennungsgebot wird nach h.M. jedoch nicht dadurch umgangen oder ausgehebelt.
Dagegen bestand eine sachliche Trennung der Aufgaben von Nachrichtendiensten bzw. Geheimpolizeien auch schon früher. So waren z. B. im sog. Dritten Reich sowohl als militärischer Geheimdienst das Amt Ausland/Abwehr und die Geheime Feldpolizei (GeFePo) im Geschäftsbereich des Oberkommandos der Wehrmacht wie auch dasReichssicherheitshauptamt im Bereich der SS angesiedelt. Zur Vergangenheit im Dritten Reich siehe auch: Fremde Heere Ost
In der Bundesrepublik unterliegen Nachrichtendienste der parlamentarischen Kontrolle.
Der größte Geheimdienstapparat der DDR war das Ministerium für Staatssicherheit mit seinen Untergliederungen für Inlands- und Auslandsspionage. Die Auslandsspionage betrieb die weitgehend eigenständige Hauptverwaltung Aufklärung (HVA).
Die Verwaltung Aufklärung war der nominell vom Ministerium für Staatssicherheit unabhängige militärische Nachrichtendienst der Nationalen Volksarmee. Sie berichtete direkt an den Hauptstab der NVA.
Österreich
In Österreich gibt es mehrere Behörden, die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten nachgehen:
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist ein ziviler Inlandsnachrichtendienst und dem Bundesministerium für Inneres angegliedert. Es ist die Nachfolgeorganisation der Staatspolizei (Stapo), die 2002 mit anderen Einheiten zum BVT umorganisiert wurde.
- Militärische Nachrichtendienste in Österreich:[2]
- Das Heeresnachrichtenamt (HNaA) ist der einzige österreichische Auslandsnachrichtendienst. Er ist Teil des Bundesheeres und untersteht damit dem Bundesminister für Landesverteidigung.
- Das Abwehramt (HAA oder HAbwA) ist der Inlandsnachrichtendienst des Bundesheeres. Er ist vor allem für die militärische Spionageabwehr zuständig und als Heeresteil ebenfalls dem Bundesminister für Landesverteidigung unterstellt. Sowohl das Abwehramt, als auch das Heeresnachrichtenamt gingen aus dem ehemaligen Heeres-Nachrichtendienst hervor, der 1985 aufgelöst worden war.
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- Zur Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie war das k.u.k. Evidenzbüro die wichtigste nachrichtendienstliche Behörde.
Schweiz
In der Schweiz existieren drei Nachrichtendienste:
- Nachrichtendienst des Bundes NDB (ehemals Strategischer Nachrichtendienst (SND) und Dienst für Analyse und Prävention (DAP))
- Militärischer Nachrichtendienst (MND)
- Luftwaffennachrichtendienst (LWND)
Siehe auch: Schweizer Nachrichtendienste
Weitere Länder
Dänemark
Dänemarks Geheimdienste sind der Geheimdienst des Militärs Forsvarets Efterretningstjeneste (FE) sowie der im Inland tätige Geheimdienst der Polizei Politiets Efterretningstjeneste (PET). Der PET ist hauptsächlich zuständig für die Ermittlung bei Straftaten, die den Kapiteln 12 und 13 des dänischen Strafgesetzbuchs unterfallen, nämlich „Verbrechen gegen die staatliche Sicherheit und Souveränität“ sowie „Verbrechen gegen die Verfassung, die obersten Staatsorgane u.a.“. In der Praxis heißt das, dass die Hauptaufgaben des PET Gegenspionage sowie Terrorismus- und Extremismusbekämpfung sind. Im Januar 2010 deckte der PET die Hintergründe eines Anschlagsversuches gegen den Zeichner Kurt Westergaard auf. Westengaard zeichnete in Karikaturen des Propheten Mohammed, die von vielen Moslems als Gotteslästerung betrachtet werden.
Frankreich
Großbritannien
In Großbritannien gibt es den Secret Intelligence Service (SIS). Er ist der britische Auslandsgeheimdienst, welcher auch unter den Namen MI6 (Military Intelligence, Abteilung sechs) oder Secret Service firmiert.
Des Weiteren gibt es den Security Service oder MI5 (Military Intelligence, Abteilung fünf), welcher für das Inland zuständig ist.
Neben der klassischen Aufteilung in Auslands- und Inlandsgeheimdienst existiert zudem mit dem Government Communications Headquarters (GCHQ) in Cheltenham, Gloucestershire, England, ein Nachrichtendienst, der sich einzig um die elektronische Aufklärung (ELINT) kümmert.
Israel
Israel verfügt über den Auslandsgeheimdienst Mossad, den Inlandsgeheimdienst Schin Bet und den militärischen Nachrichtendienst Agaf ha-Modi’in. Es existierte auch der Lakam(nicht mehr aktiv), dessen Aufgabe es war, das israelische Programm zum Bau von Nuklearwaffen zu unterstützen und zu schützen.
Italien
In Italien ist der Ministerpräsident seit 2007 unmittelbar für die Nachrichtendienste verantwortlich und legt in Zusammenarbeit mit einem interministeriellen Steuerungskomitee (CISR) deren operative Prioritäten fest. Das dem Regierungschef unterstellte
koordiniert die Arbeit der beiden Dienste:
- Agenzia Informazioni e Sicurezza Esterna (AISE) (Auslandsnachrichtendienst)
- Agenzia Informazioni e Sicurezza Interna (AISI) (Inlandsnachrichtendienst).
Daneben gibt es noch den beim Generalstab angesiedelten militärischen Fachdienst (J2)
Die Nachrichtendienste werden seit 1977 von einem besonderen parlamentarischen Ausschuss kontrolliert.
Siehe auch: Nachrichtendienste Italiens (Hauptartikel), Liste der italienischen Nachrichtendienste
Japan
In Japan existieren mehrere nachrichtendienstliche Organisationen, die verschiedenen Behörden unterstehen. Das Naikaku Jōhō Chōsashitsu (engl. Cabinet Intelligence and Research Office) des Kabinettssekretariats, die Kōanchōsa-chō (engl. Public Security Intelligence Agency) des Justizministeriums zur Überwachung von „staatsfeindlichen“ Organisationen und die Jōhō-hombu (情報本部, engl. Defense Intelligence Headquarters) des Verteidigungsministeriums, agieren relativ eigenständig. Enger Teil der Bürokratie der jeweiligen Ministerien sind der Kokusai Jōhō Tōkatsukan (国際情報統括官組織, engl. Intelligence and Analysis Service) des Außenministeriums für das Ausland betreffende Informationen, die Gaiji-Jōhō-bu (外事情報部, engl. Foreign Affairs and Intelligence Division) der Nationalen Polizeibehörde für innere Angelegenheiten, sowie – jedoch keine nachrichtendienstliche Organisationen im engeren Sinn – die JETRO des Ministerium für Internationalen Handel und Industries der Wirtschaftsspionage nachgesagt wird.
Luxemburg
In Luxemburg ist der Service de Renseignement de l’Etat (SREL), der Nachrichtendienst Luxemburgs.
Er entstand 2004 unter dem Eindruck der Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA.
Er soll Informationen sammeln und auswerten, um einer Bedrohung des luxemburgischen Territoriums, seiner Verbündeten oder internationaler Einrichtungen, die ihren Sitz in Luxemburg haben, vorzubeugen. Dazu gehört auch die Gefährdung kritischer Infrastruktur, insbesondere der Energie- und Wasserversorgung, des Straßenverkehrs und der Informationstechnik.
Niederlande
In den Niederlanden besteht ein militärischer Nachrichtendienst Militaire Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (MIVD) und ein ziviler Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst (AIVD), bis 2002: Binnenlandse Veiligheidsdienst (BVD). Die Umbenennung des zivilen Nachrichtendienstes ging einher mit einer Ausweitung seiner Aufgaben. Der AIVD ist betroffenen Bürgern gegenüber auskunftspflichtig, sofern diese nicht laufende Untersuchungen gefährdet. Unterstützt werden die beiden Geheimdienste durch den 2003 gegründeten Nationale Sigint Organisatie (NSO).
Pakistan
Siehe: Geheimdienste Pakistans
Russland
Der russische Inlandsgeheimdienst ist der Federalnaja Sluschba Besopasnosti (FSB), der Auslandsgeheimdienst der Sluschba Wneschnei Raswedki (SVR). Beide gingen aus demKomitet Gossudarstwennoy Besopasnosti (KGB) hervor. Der schon seit dem Ersten Weltkrieg existierende, aber weithin unbekannte Geheimdienst der Streitkräfte ist die Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (GRU).
Schweden
In Schweden bestehen neben dem Inlandsgeheimdienst Säkerhetspolisen (SÄPO, „Sicherheitspolizei“) mit dem Militära underrättelse- och säkerhetstjänsten (MUST, „Militärischer Nachrichten- und Sicherheitsdienst“) und der Försvarets radioanstalt (FRA, „Radioanstalt der Verteidigung“) noch zwei weitere, direkt dem Verteidigungsministerium unterstellte Nachrichtendienste.
Spanien
Centro Nacional de Inteligencia ist der im November 2002 ins Leben gerufene Nachfolger des Centro Superior de Información de la Defensa (CESID).
Tschechien
Der tschechische zivile Inlandsgeheimdienst ist die Bezpečnostní informační služba (BIS) und der zivile Auslandsgeheimdienst der Úřad pro zahraniční styky a informace (ÚZSI). DieTschechischen Streitkräfte verfügen über den militärischen Nachrichtendienst Vojenské zpravodajství.
Türkei
Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT), ist der türkische Inlandsnachrichtendienst, der am 13. November 1913 gegründet wurde.
Zur Bewältigung seiner Aufgaben sind dem MIT neben dem Recht auf unbeschränkten Zugriff auf jede staatliche Information auch volle Polizeibefugnis eingeräumt, was seine Ermächtigungen grundlegend von den deutschen Nachrichtendiensten (BND, BfV), die keine Polizeirechte genießen, unterscheidet.
Außerdem darf der MIT mit Erlaubnis des Premierministers auch außerhalb seines Aufgabenbereiches liegende Straftaten verfolgen.
Ungarn
Ungarns Inlandsgeheimdienst ist das Nemzetbiztonsági Hivatal (NBH, deutsch: „Amt für Nationale Sicherheit“), der Auslandsnachrichtendienst das Magyar Köztársaság Információs Hivatala (MKIH, „Informationsamt der Republik Ungarn“). Beide wurden 1990 gegründet.
Vereinigte Staaten
Das Geheimdienstwesen der Vereinigten Staaten ist stark fragmentiert. Insgesamt teilen sich zurzeit zehn Einzeldienste und fünf nachrichtendienstliche Abteilungen von Polizeikräften und Behörden die Zuständigkeiten[4]. Die zahlreichen Dienste bilden jedoch gemeinsam die United States Intelligence Community (US-Nachrichtendienstgemeinde):
- Die Central Intelligence Agency (CIA) ist ein Nachrichtendienst für aktive, agentengestützte Spionage (HUMINT) im Ausland.
- Die National Security Agency (NSA) in Fort Meade, Maryland, ist trotz ihrer relativen Unbekanntheit dem Budget nach der größte Geheimdienst der Welt. Ihre Aufgabe besteht in der elektronischen Signalaufklärung (SIGINT). Das Echelon-Spionagenetz wird von ihr betrieben.
- Das National Reconnaissance Office (NRO, „Nationales Aufklärungsbüro“), das den Zugriff der einzelnen Nachrichtendienste auf die ihm unterstehenden Spionagesatellitenverwaltet.
- Die National Geospatial-Intelligence Agency (NGIA) erarbeitet Kartenmaterial und Bilder für die nachrichtendienstliche Nutzung und wertet diese auch für die verschiedenen Geheimdienste aus.
- Die Defense Intelligence Agency (DIA, Nachrichtendienst des Verteidigungsministeriums) untersteht direkt dem Pentagon und koordiniert die Arbeit und wertet die Erkenntnisse von vier der fünf Nachrichtendienste der US-Streitkräfte aus:
- United States Army Intelligence (AI, Nachrichtendienst des Heeres),
- Marine Corps Intelligence Activity (MCIA, Nachrichtendienst des US Marine Corps),
- Office of Naval Intelligence (ONI, Nachrichtendienst der Marine) und
- Air Intelligence Agency (AIA, Nachrichtendienst der Luftwaffe).
- Der United States Coast Guard Intelligence, der Nachrichtendienst der Küstenwache, untersteht dem Department of Homeland Security, gehört aber zu den Teilstreitkräften.
Nachrichtendienstliche Abteilungen von Behörden sind:
- Das Bureau of Intelligence and Research (INR) (dt. „Büro für Geheimdienstarbeit und Forschung“) ist die nachrichtendienstliche Abteilung des US-Außenministeriums. Wie die militärische DIA wertet diese nur Informationen aus, beschafft aber keine eigenen Informationen.
- Das Office of Intelligence (IN) ist heute die Nachrichtendienstabteilung des Department of Energy.
- Das Office of Intelligence and Analysis (OIA) („Büro für Nachrichten und Analyse“) ist die Nachrichtendienstabteilung des Department of the Treasury („Schatzamt“, gemeint: Finanzministerium der USA).
- Die Drug Enforcement Administrations (DEA) mittels ihres Office of National Security Intelligence (früher Intelligence Division) beschäftigt sich mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, die zur Verfolgung von Verbrechen, die im Zusammenhang mit Drogen stehen, und zur Unterbindung der Einfuhr von Drogen in die USA nutzbar sind.
- Das Federal Bureau of Investigation (FBI) erfüllt auch spezifisch nachrichtendienstliche Aufgaben im Rahmen der neugeschaffenen Abteilung des FBI: National Security Branch(NSB). Diese fasst die Counterterrorism Division („Abteilung Terrorismusabwehr“), die Counterintelligence Division (Abteilung für Gegenspionage) und das alte Directorate of Intelligence (Nachrichtenbeschaffung) zusammen.